Angaben nach § 5 ECG

Dr. MMag. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt (verliehen in der Republik Österreich 1998)
Treuhänder (Treuhandbuch Nr. RV980006)

Rechtsanwalt (verliehen im Fürstentum Liechtenstein 2002)
Treuhänder (Art. 182a PGR)


Angaben nach § 25 Mediengesetz

Unternehmensgegenstand: Ausübung der Rechtsanwaltschaft einschließlich der erforderlichen Hilfstätigkeiten

Dornbirn

Zuständige Kammer
Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetRechtsanwaltskammerfür Vorarlberg
Marktplatz 11, 6800 Feldkirch

Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (RAO)
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Autonome Honorar-Richtlinien (AHR)
Anwaltshaftung (§§ 1299, 1300 ABGB)
Standesrichtlinien (RL-BA)
Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)
Die Regelungen können unter Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetwww.ris.bka.gv.at eingesehen werden. Unsere Dienstleistungen werden auf Grundlage der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ausgearbeiteten Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetallgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte erbracht und im Rahmen der abgegebenen Vollmacht ausgeführt.

Vaduz

Zuständige Kammer
Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetLiechtensteinische Rechtsanwaltkammer  
Kirchstrasse 6, FL-9494 Schaan


Berufsrechtliche Regelungen
Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG)
Honorarrichtlinien der FL Rechtsanwaltskammer
Gesetz über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten (RATG)
Verordnung über die Tarifansätze der Entlohnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten
Die Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer
Diese Gesetze sind bei der Regierungskanzlei, Vaduz oder unter Externer Link wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnetwww.gesetze.li erhältlich. Unsere Dienstleistungen werden auf Grundlage einer abgegebenen Vollmacht ausgeführt.